... richtig erstellen
Das Mietrecht macht klare Vorgaben bezüglich der Kostenstellen in der Betriebskostenabrechnung. Die Vorauszahlungen der Nebenkosten, die der Mieter monatlich entrichtet, werden anschließend mit der jährlichen Aufstellung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten entgegen gerechnet. Immer wieder schleichen sich Fehler ein, sodass die Höhe der Betriebs- bzw. Nebenkosten schnell zu einer Streitfrage zwischen Vermieter und Mieter werden kann.
Column Hausverwaltung wird Ihre Betriebskostenabrechnung sorgfältig prüfen und Ihnen verraten was Sie dabei immer beachten sollten.